EU-KRITERIEN INKLUDIEREN RUNDERNEUERTE REIFEN AUCH FÜR PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE

EU-KRITERIEN INKLUDIEREN RUNDERNEUERTE REIFEN AUCH FÜR PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE

Die aktuellen EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Straßenverkehr führen runderneuerte Reifen seit Juni 2023 auch für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger an.

Die auf Drängen des europäischen Runderneuerungsverbands BIPAVER angepasste Arbeitsunterlage SWD(2021) 296 final der Europäischen Kommission umfasst jetzt den Passus, dass alle Fahrzeuge der öffentlichen Hand mit runderneuerten Reifen ausgestattet werden können, für die eine Genehmigung nach UN/ECE-Regelungen 108 und 109 vorliegt. Diese gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltschutz.

Mit den Kriterien der EU für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung soll Behörden die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen mit geringeren Umweltauswirkungen erleichtert werden. Die europaweite Zulassung runderneuerter Reifen auch für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge war aus Sicht von AZuR-Netzwerk-Koordinatorin Christina Guth längst überfällig: „Die nach unserem Drängen endlich aktualisierte Fassung der EU-Arbeitsunterlage ist ganz im Sinne des europäischen Green Deal. Sie ermöglicht Behörden und Kommunen die rechtssichere Ausstattung sämtlicher Dienstfahrzeuge mit runderneuerten Reifen, die Neureifen ökologisch klar überlegen sind.“